Schallschutz trägt erheblich zur Wertbeständigkeit eines Gebäudes und der Gesundheit seiner Bewohner oder Nutzer bei.
Schallschutz in der Entwässerungstechnik, speziell für bodengleiche Duschen.
Ausführende Firmen, Architekten, Planer, Hersteller von Bauprodukten, Besitzer und Nutzer von Wohngebäuden.
Schutz vor Funktionsgeräuschen und Trittschall.
Die DIN 4109 legt die Mindeststandards für den Schallschutz fest, die VDI-Richtlinie 4100 formuliert erhöhte Anforderungen.
Die Entwässerungssysteme von Dallmer erfüllen oder übertreffen die Anforderungen von DIN 4109 und VDI 4100.
Schallschutz in der Entwässerungstechnik gehört zum Aufgabenfeld der Bauakustik. Dort geht es u. a. um den Schutz vor Geräuschen aus gebäudetechnischen Anlagen wie der Versorgungs- bzw. Abwasserleitung. Schallschutz-Produkte verhindern bzw. reduzieren Schallübertragung von der Quelle bis zum Ohr des unfreiwilligen Empfängers. Bei der Schalldämmung bodengleicher Duschen geht es um zwei Formen von Schall: Funktionsgeräusche und Trittschall.
Zu den Funktionsgeräuschen, auch Installationsgeräusche genannt, gehören erstens die Strömungsgeräusche, also die Geräusche des abfließenden Wassers, und zweitens die Prallgeräusche, die entstehen, wenn der Wasserstrahl auf den Boden der Dusche trifft. Die Lautstärke der Installationsgeräusche hängt vor allem von der Übertragung von der Abwasserleitung zum Bauwerk ab. Da Kontaktpunkte zwischen Installationstechnik, Ablauf und Rohrleitung unvermeidbar sind, ist es Aufgabe der Schallschutztechnik, die Funktionsgeräusche so weit wie möglich zu absorbieren und so die Schallübertragung zu unterbinden.
Dallmer bietet Entwässerungstechnik für bodengleiche Duschen, die die Anforderungen der DIN 4109 und der VDI 4100 an den Schutz vor Funktionsgeräuschen erfüllt. Sowohl die DallFlex-Systemfamilie als auch die Duschrinne CeraLine und die Bodenabläufe CeraDrain, TistoPlan und DallDrain entsprechen den relevanten Vorgaben.
Trittschall entsteht durch mechanische Anregung von Treppen, Estrich, Fliesen und Rohdecken, z. B. beim Begehen oder Stühlerücken. Er wird teilweise als Körperschall über die Decke und die flankierenden Bauteile abgeleitet, zum Teil aber auch als Luftschall in darunter liegende Räume abgestrahlt. Darum müssen Decken und somit die gesamte Bodenkonstruktion in Gebäuden den Anforderungen an den Luft- und Trittschallschutz genügen. Die Mindestanforderungen sind in der DIN 4109 festgelegt. Der richtige Bodenaufbau – vor allem schwimmender Estrich hat sich aufgrund seiner Masse und absorbierenden Eigenschaften als günstig erwiesen – und eine gute Trittschalldämmung reduzieren den Trittschall erheblich. Die Trittschalldämmung besteht aus Mineral- oder EPS-Dämmung gemäß entsprechendem Prüfbericht. Auf diese Weise sind Gehgeräusche in den darunter liegenden und angrenzenden Zimmern nicht mehr oder nur noch leise zu hören.
Dallmer bietet Entwässerungstechnik für bodengleiche Duschen, die die Anforderungen der DIN 4109 und der VDI 4100 an die Trittschallminderung erfüllen. Sowohl die DallFlex-Systemfamilie als auch die Duschrinne CeraLine und die Bodenabläufe CeraDrain, TistoPlan und DallDrain entsprechen den relevanten Vorgaben.
Einbau gemäß P-BA 148/2015 geeignet für die Erfüllung der erhöhten Schallschutzanforderungen nach DIN 4109 und VDI 4100
Bodenaufbau
Systemaufbau
A. Duschrinne CeraWall Select
B. Dichtmanschette
C. Ablaufgehäuse DallFlex
D. Schallschutzelement
E. Montagefüße
Installationsprodukte wie das oben abgebildete Schallschutzelement DallFlex entkoppeln das Ablaufgehäuse von der weiterführenden Estrichkonstruktion und dämpfen die Funktionsgeräusche erheblich. Bei Einbau gemäß Prüfbericht P-BA 146/2015 (für die Duschrinnen CeraFloor, Zentrix und CeraNiveau) oder P-BA 148/2015 (für die Duschrinnen CeraWall) geeignet für die Erfüllung der erhöhten Schallschutzanforderungen nach DIN 4109 und VDI 4100.
Für den Schallschutz sind zwei Regelwerke maßgeblich: die DIN 4109 und die VDI 4100. Dabei legt die DIN die Mindestanforderungen an den regelrechten Schallschutz fest, während die VDI-Richtlinien die Ansprüche an den erhöhten Schallschutz formulieren.
Herausgeber: DIN Deutsches Institut für Normung
Ziel: Die Landesbauordnung verlangt, dass Gebäude mit einem angemessenen Schallschutz ausgestattet werden, um Bewohner bzw. Nutzer vor unzumutbaren Belästigungen und Beeinträchtigungen der Gesundheit zu schützen. Legt die Mindestanforderungen fest, Beiblatt 2 formuliert aber auch Empfehlungen für den erhöhten Schallschutz.
Die DIN 4109 ist Teil des Baurechts der Länder. Sie gilt im Wohnungsbau sowie in Schulen, Krankenhäusern, Beherbergungsstätten und Bürobauten.
Geht es um die Funktionsgeräusche, ist der Installationspegel LAFmax,n (LAFeq,n) maßgeblich. Beim Installationsschallpegel handelt es sich um den durch die sanitären Anlagen hervorgerufenen Schalldruckpegel. Der wiederum ist eine Größe zur Beschreibung der Intensität eines Schallereignisses. Ein Installationspegel von 30 dB bzw. 25 dB nach erhöhten Anforderungen darf nicht überschritten werden.
Bei der Bemessung des Trittschalls ist L'n,w die entscheidende Größe. Dabei handelt es sich um den bewerteten Normtrittschallpegel, also um die Geräusche, die in dem zu schützenden Raum zu hören sind. Je kleiner der Normtrittschallpegel, umso leiser ist es im Raum. Als Grenzen für den maximal zulässigen Schalldruckpegel legt die DIN 4109 die Mindestanforderungen von 53 dB und die erhöhten Anforderungen von 46 dB in Mehrfamilienhäusern für Decken unter Bad und WC fest.
Herausgeber: Verein Deutscher Ingenieure
Ziel: Die VDI-Richtlinie formuliert erhöhte Ansprüche an den Schallschutz, um
die Vertraulichkeit und den Komfort in Wohnungen zu erhöhen.
Die VDI 4100 ist speziell auf den Schallschutz von Wohngebäuden bzw. Gebäuden, die wohngleich oder wohnungsähnlich genutzt werden, wie Altenwohnheime, Studentenwohnheime oder Pflegeheime, zugeschnitten. Nach VDI 4100 gelten alle Räume mit 8 m2 oder mehr sowie Bäder jeder Größe als schutzbedürftig. Im Gegensatz zur DIN 4109 muss Schallschutz nach VDI 4100, wenn er gewünscht ist, vertraglich geregelt werden.
Die VDI-Richtlinie definiert drei Schallschutzstufen, die sich danach richten, wie
der Schall im Messraum empfunden wird:
DnT,W = Luftschallschutz
L’nT,w = Trittschallschutz
LAFmax,nT* = Maximalpegel durch gebäudetechnische Anlagen
Besonders wichtig im Zusammenhang mit der Entwässerungstechnik sind die letzten beiden Variablen. Welche Werte hier eingehalten werden müssen, hängt vom Gebäudetyp ab und davon, ob fremde Wohnungen vor Schall geschützt werden sollen oder ob es um Schallschutz in der eigenen Wohnung geht.
Die Richtlinie legt den maximal zulässigen Schalldruckpegel für alle
haustechnischen Anlagen einschließlich der Wasserversorgungs- und
Abwasseranlage fest.
* Bei LAFmax,nT ist die Flankenübertragung bereits berücksichtigt.
Schallschutz gegenüber fremden Wohnungen
Schallschutzstufen | SSt I | SSt II | SSt III |
Mehrfamilienhäuser | ≤ 30 dB | ≤ 27 dB | ≤ 24 dB |
Einfamilien-Doppel- und | ≤ 30 dB | ≤ 25 dB | ≤ 22 dB |
Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen, die beim Betätigen (Öffnen, Schließen, Umstellen, Unterbrechen u. Ä.) der Armaturen und Geräte der Wasserinstallation entstehen, sollen die Kennwerte der SSt II und SSt III um nicht mehr als 10 dB übersteigen. Dabei wird eine bestimmungsgemäße Benutzung vorausgesetzt.
Schallschutz innerhalb von Wohnungen und Einfamilienhäusern
Schallschutzstufen | SSt EB I | SSt EB II |
Gebäudetechnische Anlagen des eigenen Bereiches | ≤ 35 dB | ≤ 30 dB |
Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen, die beim Betätigen (Öffnen, Schließen, Umstellen, Unterbrechen u. Ä.) der Armaturen und Geräte der Wasserinstallation entstehen, sollen die Kennwerte der SSt II und SSt III um nicht mehr als 10 dB übersteigen. Dabei wird eine bestimmungsgemäße Benutzung vorausgesetzt.
Grenzwerte für den Trittschall (L’nT,w)
VDI 4100:2012-10 | ||
L'nT,w | Trittschallschutz in Mehrfamilienhäusern | |
[dB] | Gehgeräusche sind | |
≤ 37 | SSt III | nicht störend |
≤ 44 | SSt II | im Allgemeinen nicht störend |
≤ 51 | SST I | im Allgemeinen kaum störend |
VDI 4100:2012-10 | ||
L'nT,w | Trittschallschutz in Doppel- und Reihenhäusern | |
[dB] | Gehgeräusche sind | |
≤ 32 | SSt III | nicht störend |
≤ 39 | SSt II | im Allgemeinen nicht störend |
≤ 46 | SST I | im Allgemeinen kaum störend |
Die „DIN 4109 – Schallschutz im Hochbau“ legt die Mindestanforderungen an den Schallschutz fest, die eingehalten werden müssen.
Das Federungsvermögen eines Baustoffes – je weicher ein Baustoff ist, desto höher ist die Fähigkeit, den Trittschall zu mindern.
Zu den Funktionsgeräuschen gehören die Strömungsgeräusche von fließendem Wasser und die Geräusche, die entstehen, wenn ein Wasserstrahl auf die Duschfläche trifft.
Der durch die sanitären Anlagen hervorgerufene Schalldruckpegel.
Stand: September 2020